Vertretung von Bröselsteinopfern

Wir vertreten Immobilieneigentümer, in deren Haus Kalksandsteine (sog. "Bröselsteine") verbaut worden sind, welche die ehemals zur Haniel-Gruppe gehörende Fa. Xella International GmbH oder die Fa. Xella Deutschland GmbH bzw. eine Rechtsvorgängerin unter Verwendung von Kalksubstitut hergestellt hat. Die in den Häusern verbauten und unter Verwendung von Kalksubstitut hergestellten Kalksandsteine werden unter einwirkender Feuchtigkeit schadhaft. Um das Kalksubstitut in den verbauten Kalksandsteinen nachzuweisen, wird der verbauten Kalksandstein für eine SO³-Analyse zwecks Bewertung des Sulfatgehaltes beprobt.

Wir vertreten die geschädigten Eigentümer im Zuge der gerichtlichen Verfolgung Ihrer Ansprüche gegenüber der Fa. Xella International GmbH vor dem Zivilgericht mittels Klage- und/oder selbständigen Beweisverfahren.

Ferner beraten wir die geschädigten Eigentümer außergerichtlich, bei denen im Auftrag der Fa. Franz Haniel & Cie. GmbH die Fa. DEKRA Industrial GmbH oder ein anderer Privatsachverständiger eine Beprobung ihres Hauses vorgenommen hat. Wir prüfen insoweit das den geschädigten Eigentümern durch die Fa. Haniel Immobilien GmbH & Co. KG vorgelegte außergerichtliche Vergleichsangebot (sog. "Instandsetzungsvertrag"), zeigen Risiken dieses Instandsetzungsvertrag auf und beraten die geschädigten Eigentümer bei der Erzielung einer gütlichen Einigung.