Für den Bereich Bauen bieten die Rechtsanwälte Freier & Götz nicht nur rechtliche Beratung. Durch einen mit uns kooperierenden Bauingenieur (Architekt) und staatlich anerkannten Sachver-ständigen für Schall- und Wärmeschutz wird nach Bedarf der jeweilige Sachverhalt hinsichtlich der relevanten bautechnischen Probleme unsererseits aufbereitet. Dieser fachliche Brückenschlag und unser damit einhergehendes Verständnis für bautechnische Sachverhalte ist in der baubegleitenden Beratung ebenso hilfreich, wie in der Führung von Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten.

 

Die Rechtsanwälte Freier & Götz beraten in dem Bereich Bauen und Wohnen und sämtlicher dabei auftretender Probleme, insbesondere im Rahmen Entwickeln, Planen, Bauen, Finanzieren und Verwalten.

Wir unterstützen die im Bausektor tätigen Firmen, Architekten, Ingenieure, privaten Bauherren, Eigentümergemeinschaften und öffentliche Auftraggeber. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere das private Baurecht (z. B. baubegleitende Rechtsberatung und die Durchsetzung/Abwehr von Werklohn-forderungen bzw. Gewährleistungsansprüchen der Baubeteiligten), Architektenrecht, Immobilienrecht, Gewerbe- und Wohnungsmiet-recht und das Vertragsrecht.